Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Eneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Entgelte, die der Netzbetreiber pro erzeugter Kilowattstunde bezahlen muss, die ein Stromprodzuzent einspeist. Es ist damit die Fortschreibung des Energieeinspeisegesetzes aus dem Jahr 1992. Beide werden mit der Abkürzung EEG versehen.

Ein wesentliches Ziel des EEG ist die Unterstützung der Einführung neuer regenerativer Technologien zur Stromerzeugung, indem garantierte Abnahmepreise für den damit erzeugten Strom dem Erzeuger eine langfristige Planungssicherheit geben. Diese ist die Grundlage für die notwendigen, oft hohen Kapitalinvestitionen.
Ein weiteres Ziel des EEG besteht darin, nach einer Anschubfinanzierung in Form einer Degression zunehmend weniger zu fördern, in dem Sinne, daß eine Technologie, ist sie erst einmal im Markt vertreten, auch zunehmend kostengünstiger wird und damit nicht mehr unterstützt werden muß.
Die Geldtransfers werden in Form eines Umlageverfahrens von den Stromabnehmern zu den Stromproduzenten geleistet — es sind also keinesfalls staatliche Subventionen.

Die Regelung des EEG wird heute weitreichend als Kapitalanlage genutzt, etwa in Form von Windpark-Beteiligungen oder der 5-Kilowatt-Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, die über die Einspeisevergütung über 20 Jahre ihre Rendite abwirft.
Obwohl für viele Rendite-Überlegungen im Vordergrund stehen, besteht die Bedeutung des EEG darin, daß seit nunmehr weit über einem Jahrzehnt Windkraft und Photovoltaik in industriellem Maßstab genutzt werden können.

52-GW-Solardeckel

Der „Solardeckel“ ist eine Begrenzung der förderfähigen installierten Photovoltaik-Anlagen-Kapazität, die voraussichtlich im herbst 2020 erreicht wird. Danach installierte PV-Anlagen erhalten keine Förderung mehr, wodurch die Funktion als Kapitalanlageform wegfällt.

Bei den geringen Stromgestehungskosten von Photovoltaik (ca. 5ct / gelieferter kWh) kann jedoch eine Installation immer noch Stromkosten mindern, wenn der Eigenverbrauch mit dem variablen Stromangebot aus der PV-Anlage gekoppelt werden kann.

Historie:

  • 01.01.1991: Stromeinspeisegesetz mit garantierten Vergütungen für Strom, der ausschließlich aus regenerativen Quellen gewonnen wird
  • 01.04.2000: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit garantierten Vergütungen für Einspeiser durch ein Umlageverfahren auf alle Stromkunden.