Ein Heizungssystem besteht aus allen Einrichtungen, die Wärme bereitstellen. Es wird hier im Sinne der für die Raumbeheizung notwendigen Einrichtungen beschrieben.
Grundbestandteile eines Heizungssystems
Ein Heizungssystem für Gebäude besteht immer aus
- einer Energiezufuhr (Holz, Kohle, Heizöl, Erdgas, Strom, Sonnenlicht)
- einem Element zur Umwandlung der Energiezufuhr in Wärme
- einem Element zur kurzzeitigen Speicherung der Wärme
- einem System zur Verteilung von Wärme
- einem System zur Übertragung der Wärme an den Raum
Desweiteren kann ein Heizungssystem noch mit einem großen Wärmespeicher ausgestattet werden. Dies ist vor allem bei Systemen, die ausschließlich mit Sonnenlicht als Primärenergie arbeiten, notwendig. Mit diesem Wärmespeicher wird der Heizwärmebedarfin Zeiten ohne Sonnen-Verfügbarkeit überbrückt.
Auswahl eines optimalen Heizungssystems
Das zu beheizende Gebäude hat einen wesentlichen Einfluss auf das Heizungssystem. Ein Gebäude zeichnet sich aus durch
- seine Wärmeverluste durch die Wärmeleitung der Wände, Fenster und durch Luftaustausch sowie durch
- seine solaren Gewinne über Fenster und ggf. speziell ausgestattete Wände
Beide Faktoren bestimmen die notwendige Heizleistung des Heizungssystems wesentlich mit. Die Heizleistung wiederum beeinflusst die Kosten verschiedener Alternativen von Heizungssystemen unterschiedlich.
Die Kosten der Gebäudebeheizung setzen sich aus
- den Kosten für die Heizungsanlagen
- den Kosten für die wärmetechnischen Ausstattung des Gebäudes und
- den Kosten der zum Betrieb notwendigen Energiezufuhr
zusammen. Eine entsprechende Optimierung ergibt sich automatisch, wenn das Heizungssystem über die Energiedienstleistung
„Gebäudeklimatisierung“ an die Gegebenheiten angepasst.
Blau: Kosten für die Heizungsanlagen
Grün: Kosten für wärmetechnische Gebäudeausstattung
Rot: Kosten für die Energiezufuhr und Wartung
Ölheizung, 200 kWh/Jahr und m2 | |
Ölheizung, 50 kWh/Jahr und m2 | |
Elektroheizung, 20 kWh/Jahr und m2 |
Es wurde ein Haus von 100 Quadratmetern zugrundegelegt. Betrachtungszeitraum: 20 Jahre, ohne Berücksichtigung von Preissteigerungen der Energieträger (statischer Fall).
Weiteres zur Energiekennzahl, angegeben als kWh/Quadratmeter und Jahr, in dem entsprechenden Lexikonartikel.