Gesetzliche Regelung zum schrittweisen Verbot konventioneller Glühlampen und Halogen(glüh)lampen geringer Effizienz in der Europäischen Union und verschiedenen Ländern.
Schrittweise Ausstieg
Mattierte Glühlampen aller Technologien sind seit dem 1. September 2009 in der EU verboten, wenn ihre Leistungsaufnahme über 10 Watt liegt.
Glühlampen mit klarem Kolben werden schrittweise verboten, ausgenommen sind hocheffiziente Halogenlampen (zumindest nach aktueller Regelung).
Die folgende Grafik gibt wieder, welche Lampentypen bis zu welchem Datum noch erlaubt sind:
Kontroversen um das Glühlampenverbot
Für das Glühlampenverbot spricht
- der höhere Wirkungsgrad von Energiesparlampen
und Leuchtdioden-Lampen, - die geringer Lebensdauer, insbesondere der konventionellen Glühlampen.
Gegen das Glühlampenverbot spricht
- der Quecksilberanteil in Energiesparlampen,
- die hohe Materialvielfalt in der Beschichtung der Röhren von Energiesparlampen und in den Chips der Leuchtdioden-Lampen,
- das deutliche andere Lichtspektrum der Alternativen zur Glühlampe (Farbdarstellung, Gesundheitsauswirkungen, psychologische Wirkungen) und
- der hohe Material- und Energieaufwand zur Herstellung und Entsorgung von Leuchtstofflampen/LED-Lampen.
Zukunftsperspektive der Glühlampen
Aktuelle Niedervolt-Halogenlampen mit Infrarot-Reflektor-Beschichtung erzielen immerhin etwa die Hälfte der Lichtausbeute bester Energiespar- und LED-Lampen und sind 2-3 mal so effizient wie die herkömmlichen Glühlampen.
Moderne LEDs erzielen inzwischen (2020) mit bis zu 120 Lumen pro Watt fast viermal so hohe Effizienzwerte wie die genannten Niedervolt-Halogenlampen, die immerhin ca. 30 Lumen pro Watt an Lichtstrom geliefert haben.
1999-06-12: INIT