Bisher wurden im EU-weiten Kohlenstoffdioxid-Emissionshandel ausschließlich die CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung dieser Regelung unterzogen. Deutschland geht hier ab 2021 einen Schritt weiter und führt national einen Zertifikate-Handel für die Sektoren Raumwärme (Heizung) und Mobilität ein. Dabei steigt die Abgabe – bezogen auf die Tonne CO2-Emissionen – zunächst an, wird ab 2026 handelbar (variabler Preis) und die Ausgabe an Festpreis-Zertifikaten wird zusätzlich durch nationale Emissions-Budgets (= festgelegte nationale Emissionsmengen) entsprechend eines gewünschten Emissionsreduktions-Pfades zunehmend begrenzt.
„Pfad des nationalen CO2-Bepreisungssystems“ weiterlesenSachverständigenrat für Umweltfragen veröffentlicht das Umweltgutachten 2020
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