Einrichtung zur Verarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus
Kernreaktoren in
- wiederverwertbare Anteile,
- Anteile, die der Endlagerung zugeführt werden sollen.
Die wiederverwertbaren Anteile sind beispielsweise restliches, im Kernreaktor nicht gespaltenes Uran-235 oder während des Reaktorbetriebs erbrütetes Plutonium-239 in den abgebrannten Brennelementen, die für neue Brennelemente verwertet werden können.
Die anderen, nicht weiter brauchbaren Stoffe werden in eine physikalische bzw. chemische Form gebracht, die eine Endlagerung möglichst praktikabel, also sicher macht.
Diese Aufbereitung des Plutoniums aus abgebrannten Brennelementen ist wesentlich teuer als die Herstellung neuen Brennstoffs aus Natururan.
Dazu kommt, daß man sich bei einer direkten Endlagerung der Brennelemente — also ohne Wiederaufarbeitung – den Umgang mit dem giftigen und radioaktiven Plutonium erspart, damit Risiken der Freisetzung dieses Stoffes reduziert werden.
Die Entwicklung der Energiepreise, allen voran des Ölpreises, in den letzten Jahren (2004–2007) zeigt jedoch, daß heute auch Kernenergie zu höheren Gestehungspreisen möglich wird. Damit könnte die Erbrütung von Spaltstoffen und eine ggf. nachfolgende Wiederaufarbeitung durchaus auf lukrative Weise betrieben werden.
Eine Minimierung der Risiken kann auf verschiedene Arten stattfinden:
- Nutzung anderer nuklearer Energieträger, bei denen kein Plutonium während Brutprozessen/der Reaktornutzung erzeugt wird.
- Vermeidung der Wiederaufarbeitung durch neue Isotope wie zum Beispiel Thorium als Ausgangsmaterial zum Erbrüten von Uran-233 im Reaktor selbst. Dieses Verfahren wurde erstmals in dem HTR-300-Reaktor angewendet.
- Wiederaufarbeitung im Containment des Reaktors oder auf dem Gelände von Kraftwerkskomplexen. Damit werden die Risiken bei Transporten ausgeschlossen. Allerdings wird dadurch eine starke Zentralisierung von Kraftwerken gefördert.
1999-06-12: INIT